Die Kölner Baulücke, Richard-Wagner-Straße 6

Die hochkriminellen Kölner
Klüngelmethoden



Schreiben an die Oberbürgermeisterin Reker vom 03.11.2016

Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin Reker,

ich bin mir darüber im Klaren, daß Sie mit der Amtsübernahme zur Oberbürgermeisterin der Stadt Köln zwangsläufig unter anderem auch den bestehenden Ist-Zustand des Kriminalfalles „Kölner Baulücke Richard-Wagner-Straße 6“ zu vertreten haben.
Und weil der seit über neun Jahre alte Kriminalfall „Kölner Baulücke Richard-Wagner-Straße 6“ immer noch unerledigt vorhanden ist, bitte ich Sie höflich, die Ihnen zustehende Macht so nützlich als möglich einzusetzen, um ihn beenden zu können und den bestehenden Kölner Klüngel grundlegend so zu verändern, wie Sie es Ihren Wählern mit guten Argumenten vor Ihrer Ernennung zur Oberbürgermeisterin versprochen haben und wofür Sie letztlich die OB-Wahl auch gewonnen haben.

Wie Sie, viele Zeitungsleser und andere wichtige Leute aus der Kölner Politik und der Justiz wissen, reichen meine schriftlichen Beweisstücke über den Kölner Klüngel bis in das Jahr 1979 zurück und diese füllen bis heute viele Ordner mit entsprechenden Schriftstücken, so daß ich heute sagen kann, im Kriminalfall der Kölner Baulücke Richard-Wagner-Straße 6 in 50674 Köln besteht die Rechtsstaatlichkeit gemäß § 92 Abs. II Ziff. 2 Strafgesetzbuch in Köln nicht mehr. Und es ist allerhöchste Zeit, in der viertgrößten Stadt Deutschlands die bestehenden Gesetze zur Geltung zu bringen.

Wenn zum Beispiel die Kölner Stadtverwaltung und die Kölner Justiz im Falle der Bebauung meines Kölner Grundstückes Richard-Wagner-Straße 6 über 9 Jahre Zeit benötigte, um die Errichtung eines Minimalbauwerkes mit einer Nutzfläche von nur 49,70 qm rechtsverbindlich zu genehmigen, dann reicht diese Tatsache völlig aus, um sagen zu können: Da stimmt etwas nicht, diese Tatsache hat einen kriminellen Hintergrund.

Und um am 17.02.2014 eine beschränkte und am 02.03.2015 eine endgültige Baugenehmigung zu erhalten, war es notwendig, 10 Prozesse gegen die Stadt Köln zu führen und 31 Strafanzeigen bei der Kölner Staatsanwaltschaft einzureichen und 14 Bauanträge auf Vorbescheid zur Baugenehmigung zu fertigen, so daß diese Akten zusammen zu 53 Aktenzeichen führten.

So wird auch mit diesen Tatsachen bewiesen, daß der Kölner Klüngel hochgradig kriminell ist.

Obwohl das nur 418 qm große Grundstück seit Kriegsende bis heute völlig unbebaut ist, wurden mir von der Stadt Köln seit dem 26. Juni 2007 bis heute folgende Schäden zugefügt, die aus einem Fehlurteil und dessen Klarstellung entstanden sind.

Meine Schadenersatzforderungen sind folgende:

  1. Hier beiliegende Kostenaufstellung aus meiner Buchhaltung, aus der die Stadt Köln mir etwa gemäß beiliegendem Rechenstreifen etwa 199.419,-- € zu ersetzen hat.
  2. etwa 44.869,-- € Zinsen aus dem vorstehenden Betrag
  3. Ersatz des mir am 17.02.2014 abgenommenen Betrages von 70.000,00 €,
  4. Ersatz des mir am 18.08.2016 abgenommenen Betrages in Höhe von 73.067,04 €
  5. Ersatz des Betrages von 8.327,20 €, den die Stadt Köln von mir angefordert hat und der am 20.09.2016 an diese bezahlt wird.
  6. Ersatz des mir von der Stadt zugefügten Schadens durch die Zerstörung meines Privatlebens in den letzten 9 Jahren von lediglich 100.000,00 €

Damit ergibt sich eine Gesamtschadenersatzsumme von 495.682,24 €

Das Gebäude, das am 17.02.2014 und am 02.03.2015 genehmigt wurde, wird gebaut, sobald das gegen mich verhängte Nutzungsverbot von der Stadt Köln aufgehoben wird.

Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin Reker, wie auch Sie aus den vor Ihrer Amtszeit erfolgten Straftaten bzw. den dazu gehörenden Akten entnehmen können, handelt es sich bei den begangenen Straftaten um Offizialdelikte, die nur von der Kölner Staatsanwaltschaft zu beurteilen und abzurechnen sind. Und da diese Offizialdelikte über 9 Jahre alt sind und der Kölner Klüngel mir die oben angeführten, bis jetzt entstandenen Schäden verursacht hat, fordere ich Sie erneut höflich auf, für eine ordnungsgemäße und baldige Abrechnung dieser Schäden, mit Zustimmung der Kölner Staatsanwaltschaft, zu sorgen.

Die Erstattung dieser Schäden benötige ich nicht zuletzt, um meinen Steuerverpflichtungen nachkommen zu können. Denn welche Situation liegt seit neun Jahren in Köln für mich immer noch vor?

Die viertgrößte Stadt Deutschlands ist unter anderem damit beschäftigt, mich indirekt zu verspotten und zu verhöhnen, indem ich mein ordnungsgemäß verdientes und versteuertes Geld nach Fehlurteilen des Landgerichts und des Oberlandesgerichts in Köln, also dem Kölner Klüngel, zu Verfügung stellen mußte, damit der Kölner Klüngel mit dem mir per Fehlurteil abgenommenen Geld seine Beamten und Angestellten angemessen bezahlen kann und diese dann über 9 Jahre lang unter anderem damit beschäftigen kann, meine Baulückenschließung zu verhindern und letztlich unter Strafandrohung sogar zu verbieten.

Angesichts dieser Tatsachen stellt sich zunächst die Frage: wie war es und ist es bis heute der Kölner Stadtverwaltung überhaupt möglich geworden, mich am vertragsgemäßen Bauen zu hindern?
Die Antwort auf diese Frage lautet: Die notwendige Baugenehmigung wurde mir bis zum 17.02.2014 bzw. bis zum 02.03.2015 vom Kölner Klüngel verweigert. (Wichtiger Hinweis: der Kölner Klüngel besteht in diesem Fall auch aus der Kölner Staatsanwaltschaft und der Justiz, also aus Gerichten und der Staatsanwaltschaft).

An diese Tatsache schließt sich logischerweise folgende Frage an: Warum wurden die von mir getätigten Strafanzeigen unter anderem wegen nichterteilter Baugenehmigung mit gebetsmühlenartiger Gelassenheit und einer in sich sinngemäß immer gleichartigen Begründung nicht verfolgt? Die Antwort der Kölner Staatsanwaltschaft an mich auf eine solche Frage lautet immer sinngemäß folgendermaßen: Den eingereichten Strafanzeigen ist nicht zu entnehmen, daß diese im Sinne des Strafrechts zu verfolgen sind; aus diesem Grunde werden auch keine Ermittlungen angestellt.

Nachdem die Kölner Staatsanwaltschaft alle meine Strafanzeigen für mich negativ beantwortet hatte, fragte ich am 12. Oktober 2015 beim Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen nach, wer für die Untätigkeit der Kölner Staatsanwaltschaft verantwortlich sei. Diese Frage wurde mit Schreiben vom 15.10.2015 wörtlich wie folgt beantwortet: „Soweit Sie Vorschriften aus dem Strafgesetzbuch für einschlägig halten, weise ich darauf hin, daß die Prüfung möglicherweise strafrechtlich relevanter Sachverhalte und die Bearbeitung von Strafanzeigen im Geschäftsbereich des Justizministeriums ausschließlich den Staatsanwaltschaften obliegt. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind dem Legalitätsprinzip verpflichtet und ermitteln diesem gesetzlichen Auftrag folgend bei Vorliegen eines sogenannten Anfangsverdachts ohne Ansehen der Person. Sie sind dabei inhaltlich unabhängig. Ihnen und nicht dem Justizministerium obliegt die Entscheidungshoheit über die Ermittlungen“.

So hat nach meinem Kenntnisstand und der Auskunft des Justizministeriums nur Frau Generalstaatsanwältin in Köln Elisabeth Auchter-Mainz auch den Kölner Kriminalfall „Minimalbaustelle Richard-Wagner-Straße 6“ und die hochkriminelle Tätigkeit des weithin bekannten Kölner Klüngels zu vertreten.

Bei jedem normal denkenden und empfindenden Menschen kommen verständlicherweise nach diesen Vorwürfen Zweifel auf, ob die von mir hier geschilderten Tatbestände der Wahrheit entsprechen können. Denn warum soll eine bei der Stadt Köln langfristig beschäftigte oder eine andere Person solch ein kriminelles Risiko eingehen? Ich sage, diese Personen, die dieses Risiko eingehen, gibt es, und ich kann auch einige dieser Personen namentlich benennen. Diese Personen wissen aufgrund jahrelanger Erfahrung, daß das von ihnen übernommene Risiko im „Normalfall“ auf Null absinkt, weil die Staatsanwaltschaft oder die Stadtverwaltung nicht einschreitet. Und wenn etwas Kriminelles auf andere Weise herauskommen sollte, dann wird das Problem auf jahrelang eingefahrenen Wegen und notfalls auch mit nachweisbaren Lügen und/oder kriminellen Handlungen solange vertuscht, bis es sich im Sinne des Kölner Klüngels von alleine auflöst oder „erfolgreich“ zerrieben wurde.

Um erfolgreich zu sein, sind dem Kölner Klüngel folgende vier Gebote heilig:

  1. Klare Rechtsverhältnisse vermeiden.
  2. Klare Rechtsverhältnisse ignorieren und aussitzen.
  3. Klare Rechtsverhältnisse notfalls zerstören.
  4. Soweit die kriminelle Arbeit nicht von städtischen Bediensteten durchgeführt wird, werden fremde Personen für die jeweilige Arbeit angeheuert.

Zusammenfassung:

Auf den Kriminalfall „Kölner Baulücke Richard-Wagner-Straße 6“ bezogen heißt dies auch:
Die Rechtsstaatlichkeit gemäß § 92 Abs. II Ziff. 2 Strafgesetzbuch besteht nicht mehr. Es herrscht gewissermaßen Narrenfreiheit und es darf gelogen werden, je nach Lust und Laune.

Und die Geldverschwendung und die eigene Rufschädigung der Stadt Köln durch die Kölner Stadtverwaltung können in Ihrem Schaden sicher nur geschätzt werden. Die reine Geldverschwendung alleine dürfte bei grober Berechnung etwa eine Million Euro betragen.

Dies dem Kölner Finanzamt mitzuteilen, das halte ich für meine Bürgerpflicht.

Einen Durchschlag dieses Schreibens erhalten unter anderem

  1. die Kölner Staatsanwaltschaft
  2. das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
  3. der Untersuchungsausschuß, Düsseldorf, z. Hd. Herrn Peter Biesenbach

 

Anbei obiges Schreiben als PDF:

Schreiben an die Oberbürgermeisterin Reker vom 03.11.2016


Weitere Infos zur Baulücke Köln finden Sie unter: http://www.bauluecke-koeln.info/
Akzeptieren

Um die Funktionalität und den Inhalt der Website zu optimieren, verwenden wir Cookies. Durch die Nutzung unserer Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Mehr erfahren